Der Bayerische Landtag hat das schärfste Zweckentfremdungsgesetz in Deutschland beschlossen. Der Bußgeldrahmen wird auf 500.000€ verzehnfacht. Die Ermittlungsmöglichkeiten der Gemeinde werden ausgeweitet.
Künftig sind auch Verwalter, Vermittler und Online-Portale auskunftspflichtig. Außerdem sind Anordnungen zum Vollzug des Zweckentfremdungsrechtes künftig per Gesetz sofort vollziehbar. Damit soll die dauerhafte, hotelähnliche Nutzung von Privatwohnungen ("Medizintourismus") noch effektiver bekämpft werden!Presse
Presseartikel von und über uns.
Ältere Artikel finden Sie im Archiv.