An zwei Sonntagen hintereinander sollen die Bayern wählen gehen: Am 15. September den Bayerischen Landtag, am 22. September den Deutschen Bundestag. „Das ist eine Zumutung“, mag sich mancher Wähler denken. Wieso kann man denn seine Stimmen für Landtag und Bundestag nicht am selben Termin abgeben? In Hessen funktioniert das doch auch. ...
„Am 15. September stimmen die Bürger in Bayern nicht nur über den Landtag ab, sondern auch über die Bezirke und über 5 Verfassungsänderungen. Wenn auch noch gleichzeitig die Bundestagswahl stattfinden würde, würde die Landtagswahl zur völligen Randerscheinung werden. Denn die Ergebnisse der Bundestagswahl müssen zuerst ausgezählt werden. Es mag sein, dass bei einem gemeinsamen Wahltermin die Wahlbeteiligung vielleicht etwas höher wäre, aber das Interesse an der Wahl wäre wesentlich geringer! Das wird der Bedeutung dieser Wahl als auch dem Selbstverständnis unseres Freistaates Bayern nicht gerecht. Gerade im Vorfeld einer Bundestagswahl genießt die Landtagswahl internationale Aufmerksamkeit mit der Möglichkeit, über die wichtigen Themen zu informieren und für unser Land zu werben.“
Zum vollständigen Artikel im Münchner Wochenanzeiger ...